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Gutachten
Bei zahlreichen Anlässen ist die Vorlage eines
psychologisches Gutachten erforderlich. Z.B.
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bei Rechtsgeschäften im Ausland
zum Nachweis der Geschäftsfähigkeit, |
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bei Adoptionen ausländischer Kinder zur
Bestätigung der 'geistigen Gesundheit und Motivationslage'
der Adoptierenden, |
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hinsichtlich der persönlichen Eignung nach dem Waffengesetz (WaffG), |
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zu familienrechtlichen Fragestellungen (Sorgerecht
/ Kindeswohl), |
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bei angestrebten Namensänderungen usw.
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Diplom-Psychologen fertigen entsprechende Gutachten
an.
Die Erstellung von Gutachten erfolgt - je nach Fragestellung - auf der
Grundlage verschiedener Informationsquellen. Dazu können ausführliche
Gespräche (Explorationen), die Auswertung vorhandener Dokumente
und Unterlagen sowie psychologische Tests gehören. Auch ein Besuch
des Gutachters im persönlichen Umfeld kann sinnvoll sein.
Wenn Sie ein Gutachten benötigen, nehmen Sie Kontakt
auf und klären Sie, ob die genaue Fragestellung thematisch abgedeckt
wird.
Zu waffenrechtlichen Begutachtungsfragen wurde die dazu erforderliche Gutachtersachkunde nachgewiesen.
Bitte beachten Sie: keine Kraftfahrereignungsbegutachtung.
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